Liebe Mitglieder der Genossenschaft
Sie sind herzlich eingeladen zur Generalversammlung. Die schriftliche Einladung haben Sie sicher schon erhalten.
Die Bedingungen der Pandemie erlauben es uns, in solche Veranstaltungen durchzuführen.
Wir haben das Glück, im Großen Saal genug Abstand halten zu können – die Plätze werden entsprechend markiert.
Es wird, wie immer in der Generalversammlung eine Anwesenheitsliste geführt, so daß auch ggf. eine Kontaktverfolgung möglich ist.
Für die Veranstaltung gilt – wie auch an vielen anderen Stellen in Innenräumen zur Zeit – die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises. Bitte bringen Sie daher entsprechende Unterlagen mit. Wir bieten auch die Möglichkeit an, sich vor Beginn im Foyer selbst zu testen – die kann dann von geschultem Personal bestätigt werden und gilt als Testnachweis. Bitte planen Sie auch etwas Zeit für die Testung und Dokumentation ein. Vielen Dank!
Hygieneplan -Bitte beachten Sie daher folgende Regelungen:
- Teilnahme: Nicht an der Veranstaltung teilnehmen oder mitwirken darf, wer in den letzten 14 Tagen in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stand oder Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- oder Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweist oder sich in den letzten 14 Tagen in einem durch das RKI deklarierten Risikogebiet aufgehalten hat und noch kein negatives Testergebnis vorliegen hat.
- Abstandsgebot: Es gilt ein Abstand von mindestens 1,5 Meter – dies bedeutet im Saal 3 Plätze nach rechts und links frei, die Reihe davor und dahinter muss entsprechend frei bleiben. Familien oder feste Arbeitsgruppen können gemeinsam sitzen. Die Anzahl der anwesenden Personen ist so zu begrenzen, dass die Abstandsregelungen eingehalten werden können auch beim Zutritt, in den Pausen und beim Verlassen der Veranstaltung. Es wird darauf hinweisen werden, dass der Mindestabstand eingehalten werden muss.
- Masken: Auf allen Wegen zu und in den Gebäuden und auf allen Begegnungsflächen – Flure, Toiletten etc. besteht Maskenpflicht. Es besteht keine Maskenpflicht auf den festen Plätzen im Saal, solange die Abstandregeln auf den Sitzplätzen eingehalten werden.
- Kontaktverfolgung: Die Namen und Vornamen der Teilnehmer, Telefonnummern oder Adressen, Datum mit Beginn und Ende der Teilnahme muss schriftlich festhalten werden. Die Daten müssen vier Wochen aufbewahrt werden und werden dann gelöscht.
- Lüftung: Der Saal wird regelmäßig und ausreichend gelüftet werden. Die Lüftungsanlage wird auf Stufe 1 durchlaufen – bitte ziehen Sie sich warm genug an, falls es durch das Lüften am Abend kalt wird.
- Die allgemeinen Hygieneregeln sind in einem besonderen Maße zu beachten (Händewaschen vor Beginn der Veranstaltung, Hustenetikette, Berührungen, Händeschütteln und Umarmungen vermeiden)
- Händehygiene durch Händewaschen und Händedesinfektion werden durch die Schule ermöglicht werden (ausreichend Seife, nicht wiederverwertbare Papierhandtücher bereitstellen)
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!