Genossenschaft

Mit der gesetzlich definierten Rechtsform der Gemeinnützigen Genossenschaft verfolgen wir grundlegende Prinzipien einer freien Schulträgerschaft auch aus dem genossenschaftlichen Selbstverständnis heraus.
Dabei stehen Selbsthilfe – Selbstverwaltung – Selbstverantwortung im Mittelpunkt.
Es ist im Hinblick auf die Schultägerschaft durch die Organe, demokratische Mitbestimmung bei gleichzeitiger Sicherheit gegeben. Eltern – Lehrer – volljährige Schüler*innen sind Mitunternehmer, denn sie tragen mit den gezeichneten Genossenschaftsanteilen eine finanziell überschaubare und tragbare Kapitalgrundlage des freien Bildungswesens, vertreten durch die Gemeinnützige Genossenschaft zum Betrieb der Freien Waldorfschule im Ortenaukreis e.G..
Durch den Genossenschaftsverband erfolgt regelmässig eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung aller rechtlichen und wirtschaftlichen Geschäfte. Die Organe der Genossenschaft sorgen für eine notwendige Transparenz und Rechenschaft. Die Genossenschaftssatzung der Freien Waldorfschule Offenburg verankert neben den gesetzlichen Organen zusätzlich die Funktionen des Kollegium und des Eltern-Lehrer-Kreises.