Selbstverwaltung

Waldorfschulen verwalten sich selbst; ohne Hierachie, ohne Direktor und ohne Eingriff des Bundes der Freien Waldorfschulen. Verantwortlich für die wirtschaftliche und rechtliche Schulverwaltung zeichnet sich die Genossenschaft, die von Eltern, Mitarbeitern und Freunden der Schule gegründet wurde.
In der selbstverwalteten Struktur der Schule ergibt sich im Idealfall eine Kompetenz-Hierarchie. Alle Kolleg*innen arbeiten in den unterschiedlichen Gremien je nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten mit. Durch die freie Wahl entseht ein großes persönliches Engagement und eine Erfahrungskompetenz, sodass die zu bearbeitenden Themen in der Regel mit hohem persönlichem Einsatz, Fachkompetenz und Interesse vorangebracht werden.
Die Entscheidungsgewalt liegt zum allergrößten Teil bei der Verwaltungskonferenz. Die relevanten Entscheidungen werden von einer großen Anzahl Kolleg*innen ausführlich besprochen, beraten und entschieden. Das führt zu einer großen Verantwortlichkeit dem gesamten Schulorganismus gegenüber.
Zusätzlich müssen alle Entscheidungen der Verwaltungskonferenz vom Vorstand befürwortet werden und die Entscheidungen des Vorstandes von der Verwaltungskonferenz.
Die Beteiligung und der Blickwinkel der Eltern wird zum Teil in die Entscheidungen mit einbezogen, weil in wichtigen Gremien auch die Eltern mitarbeiten. Eine größtmögliche Vernetzung und Offenheit wird in der Zusammenarbeit angestrebt.


Das Herzstück der Selbstverwaltung sind die Konferenzen.

Das Kollegium trägt die pädagogische Verantwortung für die Schule. Das gesamte Kollegium trifft sich einmal wöchentlich, um pädagogische Themen in der Pädagogischen Konferenz zu erarbeiten. Im pädagogischen Teil der Konferenz besprechen die Lehrer*innen intensiv einzelne Schülerbiografien und Klassengemeinschaften, Fragend des Lehrplans, Berichte einzelner Lehrer aus ihrer Arbeit und allgemein pädagogische Themen. Diese Lehrerkonferenzen sind laufende Fortbildungsveranstaltungen zu methodischen, didaktischen, entwicklungspsychologischen und medizinisch-konstiutionellen Fragen. Die Teilnahme an der PK ist verpflichtend.
Teilkonferenzen der pädagogischen Konferenz sind die Unter- und Mittelstufenkonferenz und die Oberstufenkonferenz.

Alle organisatorischen Themen und insbesondere Termine werden in der Technischen Konferenz gemeinsam besprochen, auch hier ist die Teilnahme verpflichtend.

Die Entscheidungsgewalt liegt aber zum allergrößten Teil bei der Verwaltungskonferenz, dadurch wird der Blickwinkel sehr weit und auch unbeteiligte Kollegen, die nicht in den jeweiligen Gremien mitarbeiten, können ihre Außensicht beitragen. So werden alle relevanten Entscheidungen von einer großen Anzahl Kollegen ausführlich besprochen, beraten und entschieden. Das führt zu einer großen Verantwortlichkeit dem gesamten Schulorganismus gegenüber.

Für die Führung der einzelnen Klassen ist der jeweilige Klassenlehrer*in in der Unterstufe bzw. der Klassenbetreuer*in in der Oberstufe verantwortlich. Sie sind  Ansprechpartner für Schüler, Eltern und Kollegen. Themen, die die einzelnen Klassen betreffen, werden in den Klassenkonferenzen besprochen. Die Klassenlehrer*in sorgt dafür, dass regelmäßig Elternabende einberufen werden, in denen pädagogische und organisatorische Themen die jeweilige Klasse betreffend mit den Eltern besprochen werden. Inhaltliche Abstimmungen von Themen, die einzelnen Fächer betreffend, werden nach Bedarf in den Fachschafts-Konferenzen bearbeitet.