Die Organe der Schule – Der rechtliche Rahmen

Die Schulleitung / Der Vorstand 

Der Vorstand leitet die Genossenschaft eigenverantwortlich und ist sowohl geschäftsführend
als auch juristisch für die Genossenschaft tätig.

Zusammensetzung und Wahl
Der Vorstand besteht aus bis zu sieben Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden.
Der Vorstand setzt sich aus Eltern und Lehrkräften zusammen.
Es sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam zeichnungsberechtigt.
Aufgaben des Vorstandes
Schulentwicklung und Qualitätssicherung: Planung und Umsetzung notwendiger personeller und sachlicher Maßnahmen.
Delegation: Bestimmte Aufgaben wie die Zuwahl und Abwahl von Lehrkräften oder die Schüleraufnahme sind an das Kollegium sowie den Eltern-Lehrer-Kreis delegiert.
Finanzielle Berichte: Erstellung des Geschäftsberichts, des Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie eines Haushaltsplans, in dem Investitionen und der Kapitalbedarf für das nächste Geschäftsjahr dargestellt werden.
Berichtspflichten
Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich und gewährt ihm jederzeit Einsicht in die Bücher der Genossenschaft.

Die Kaufmännische Leitung

Die kaufmännische Leitung der Waldorfschule Offenburg trägt die Verantwortung für die Leitung und Durchführung aller wirtschaftlichen Belange der Schule.

Aufgaben der Kaufmännischen Leitung:
Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen.
Durchführung der täglichen kaufmännischen Geschäfte.
Beratung des Vorstandes in wirtschaftlichen Fragen.
Die Kaufmännische Leitung ist gegenüber dem Vorstand verantwortlich und auskunftspflichtig und sorgt für die ordnungsgemäße finanzielle Verwaltung der Schule. Die Organe der Schule sind so organisiert, dass sie eine enge Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Eltern und Verwaltung ermöglichen, um die Selbstverwaltung und Weiterentwicklung der Schule sicherzustellen.

Selbstverwaltung

Die Waldorfschule Offenburg ist – wie alle Waldorfschulen – selbstverwaltet. Zahlreiche Gremien, Delegationen und Kreise bieten Lehrer:innen, Eltern und Schüler:innen die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen und das Schulleben mitzugestalten.

Selbstorganisation des Kollegiums

Die Selbstorganisation des Kollegiums ist ein grundlegender Bestandteil des Schulalltags:
Das Kollegium steht in einem intensiven Austausch durch die wöchentlich stattfindenden Konferenzen, die gleichzeitig auch laufende Fortbildungsveranstaltungen sind.

Die Genossenschaft

Die Freie Waldorfschule Offenburg ist als eingetragene Genossenschaft organisiert. Diese Rechtsform bietet den optimalen Rahmen für das Selbstverwaltungsprinzip der Schule.

Mitgliedschaft und Rechte
Jedes Mitglied der Genossenschaft hat in der Generalversammlung eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der eingebrachten Anteile. Beim Eintritt in die Genossenschaft erhalten neue Mitglieder die Genossenschaftssatzung, welche die Rechte und Pflichten regelt.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen, zu prüfen und zu beraten. Um dies sicherzustellen, lässt er sich regelmäßig über die rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten der Genossenschaft informieren.

Aufgaben des Aufsichtsrates:
Prüfung der Berichte des Vorstandes (Lagebericht, Jahresabschluss, Verwendung des Jahresüberschusses oder Deckung von Fehlbeträgen).
Berichterstattung in der Generalversammlung.
Ergreifen geeigneter Maßnahmen bei Gefährdung der Genossenschaft im Rahmen der Satzung.

Zusammensetzung und Wahl
Der Aufsichtsrat ist das einzige direkt gewählte Organ der Genossenschaft. Seine Mitglieder werden von der Generalversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Der Aufsichtsrat setzt sich aus Eltern und Lehrkräften zusammen.